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Über uns

Die BGZ, Baugenossenschaft Zürichsee wurde 1926 gegründet. Ihr Sitz ist in Küsnacht ZH. Sie zählt heute zu den grösseren Wohnbaugenossenschaften am rechten Zürichseeufer.

Das Einzugsgebiet der BGZ liegt zwischen Zollikon und Stäfa sowie entlang des Pfannenstiels. In dieser Region bezahlbaren Wohnraum für Normalverdienende zu schaffen und zu fördern, ist unser Ziel. Wir setzen uns ein für gute Funktionalität und Nachhaltigkeit. Den Gemeinden verschaffen wir eine gesunde Durchmischung in der Bevölkerung.

Unser Team

Milan Jovanovic

Geschäftsführer
043 266 88 88
m.jovanovic@bgzuerichsee.ch

Judith Zimmermann

Liegenschaftenverwalterin
043 266 88 82
j.zimmermann@bgzuerichsee.ch

Angelica Neururer

Assistentin Liegenschaften
043 266 88 92
a.neururer@bgzuerichsee.ch

Elisabeth Votta

Buchhaltung
043 266 88 84
e.votta@bgzuerichsee.ch

Andrea Reichling

Sekretariat/Empfang
043 266 88 88
a.reichling@bgzuerichsee.ch

Alex Spiess

Hauswart
043 266 88 81
a.spiess@bgzuerichsee.ch

Rinor Limani

Hauswart
043 266 88 81
r.limani@bgzuerichsee.ch

Unsere Vermietungsgrundsätze

Unsere Wohnungen vermieten wir nach den Grundsätzen der Gemeinnützigkeit. Die Mietzinsen sind im Vergleich zum freien Wohnungsmarkt günstiger. Zur Berechnung der Mietzinsen orientieren wir uns an der Kostenmiete.

So melden Sie sich an

Unsere Wohnungen stehen allen Interessierten offen. Melden Sie sich an, indem Sie Ihre Kontaktdaten auf unserer online Warteliste hinterlassen. Die Anmeldung ist für beide Parteien unverbindlich. Sie erlischt nach Ablauf eines Jahres automatisch. Danach können Sie sich neu anmelden. Sobald wir über passende, freie Objekte verfügen, erhalten Sie per E-Mail unseren Wohnungs-Newsletter. Mietobjekte, die wir weder intern noch an Wartende vergeben können, publizieren wir auch auf unserer Webseite.

Auswahl nach objektiven Kriterien

Unsere hauptsächlichen Auswahlkriterien betreffen die optimale Ausnutzung der Raumverhältnisse sowie die Einkommens- und Vermögenssituation von Interessentinnen und Interessenten. Das Auswahlverfahren erfolgt möglichst objektiv: gemäss dem Genossenschaftsstatut, analog den Vermietungsrichtlinien der Gemeinde sowie der Beurteilung der BGZ-Verwaltung.

Subventionierter Wohnungsbau

Die entsprechende Gemeinde regelt jeweils die Vorschriften für den subventionierten Wohnungsbau. Deren Richtlinien enthalten die Belegungsvorschriften, meist: Anzahl Personen = Anzahl Zimmer -1. Zudem geben sie das maximal zulässige Einkommen und Vermögen vor. Wohneigentum und/oder der Besitz von Landanteilen ist nicht erlaubt. Die BGZ ist verpflichtet, die Massnahmen umzusetzen und sie periodisch zu überprüfen.

Freier Wohnungsbau ohne Vorschriften

Auch bei der Vermietung im freien Wohnungsbau achten wir in der Regel darauf, dass allgemein akzeptierte Belegungsvorschriften eingehalten werden.

Genossenschaftsanteile

Um Räumlichkeiten der Baugenossenschaft Zürichsee zu bewohnen, müssen die Mieter Genossenschaftsanteile übernehmen. Der Betrag richtet sich je nach subventioniertem oder freiem Wohnungsbau und nach der Wohnungsgrösse.

Beispiele:
Subventionierter Wohnungsbau CHF 1’000.- pro Zimmer:
4.5-Zimmerwohnung = CHF 4’500.-.
Freier Wohnungsbau CHF 2’000.- pro Zimmer:
4.5-Zimmerwohnung = CHF 9’000.-.

Die gezeichneten Genossenschaftsanteile gelten gleichzeitig als Mietzinskaution bei der BGZ. Sie wird bei Wegzug mit allfälligen Forderungen aus dem Mietverhältnis gegenverrechnet.

Wir kaufen Ihre Liegenschaft

Wir wollen möglichst vielen Menschen bezahlbaren Wohnraum verschaffen. In unserem Einzugsgebiet, dem Bezirk Meilen, suchen wir Bauland. Das können freie Grundstücke oder bestehende Mehrfamilienhäuser sein sowie auch Land im Baurecht von Gemeinden oder Privaten.

Es gibt gute Argumente für einen Verkauf an die Baugenossenschaft Zürichsee:

  • Wir machen faire Angebotspreise – damit eine gesunde Mietzinspolitik möglich ist.
  • Wir garantieren eine schnelle Kaufabwicklung, auf den durch Sie gewünschten Termin.
  • Der sorgfältige Umgang mit den Gebäuden und eine gute Beziehung mit der Mieterschaft stehen für uns im Vordergrund.
  • Unsere Liegenschaften sind unverkäuflich. Sie bleiben dauerhaft der Spekulation entzogen, was langfristig günstige Mietzinsen sichert.
  • Wir sind regional tätig und kennen die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner.
  • Langjährige Mietverhältnisse bleiben zu den ursprünglichen Konditionen bestehen. Die Mieter geniessen alle Vorteile der Genossenschaft: Mitbestimmung, Kündigungsschutz usw.

Verwaltungsmandate für Baugenossenschaften

Die BGZ stellt ihre Dienste auch externen Baugenossenschaften zur Verfügung – auch Ihren. Für die effektive, kompetente und preiswerte Verwaltung Ihrer Liegenschaften haben wir beste Voraussetzungen. Dank unseres erfahrenen Teams und der modernen Infrastruktur sind wir der ideale Partner dafür. Wir übernehmen die technische und kaufmännische Bewirtschaftung – je nach Wunsch, modular oder als Gesamtpaket.

Vorstand (v.l.n.r) Eveline Taylor, Mitglied | Sylvia Bekowies, Vizepräsidentin | Adrian Stäger, Präsident | Christina Zauchner, Mitglied | Grischa Schuler, Mitglied

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